FAQs

Wer kann bei uns geimpft werden?

Wir impfen stets auf Basis der aktuellen STIKO-Empfehlungen.

Dies bedeutet, dass wir je nach vorhandenem Impfstoff in unseren hausärztlichen Impfstellen wie folgt Impfungen anbieten:

An unseren Comirnaty (BioNTech/Pfizer) Sonderaktionstagen impfen wir Personen zwischen 12 und einschließlich 29 Jahren.

  • Personen zwischen 12 und 16 Jahren in Begleitung eines Erziehungsberechtigten für Erst-und Zweitimpfungen
  • Personen zwischen 16 und 18 Jahren für Erst-und Zweitimpfungen
  • Personen zwischen 18 und 30 Jahren für Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen

An unseren regulären Imftagen mit dem Impfstoff von Moderna impfen wir Personen ab 30 Jahren.

Bitte beachten Sie, dass bei der Auffrischungsimpfung ein Mindestabstand zur vergangenen Impfung von drei Monaten besteht. Es gibt nur sehr wenige medizinische Gründe, die aktuell gegen eine Coronaimpfung sprechen – hierzu zählen im Allgemeinen:

  • Kinder jünger als 12 Jahren
  • akute Infektionen mit Fieber und mehr als 38°C Temperatur (hierbei handelt es sich um eine vorübergehende Kontraindikation, nach Abklingen des Fiebers kann geimpft werden),
  • Schwangerschaft (ab dem 2. Trimenon ist die Impfung möglich).

 

Ist die Impfung kostenlos?

Ja, alle Impfungen gegen das Coronavirus, die nach der Impfverordnung durchgeführt werden, sind für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos. Das gilt auch für Auffrischungsimpfungen.

Corona-Auffrischungs(Booster)Impfung – was bedeutet das, wer kann diese Erhalten?

Die STIKO empfiehlt allen Personen ab 18 Jahren die COVID-19-Auffrischimpfung. 

Die STIKO bekräftigt jedoch ihre Empfehlung folgenden Personengruppen prioritär eine Auffrischimpfung anzubieten (siehe FAQ Warum empfiehlt die STIKO, dass ältere oder vorerkrankte Personen bei den Auffrischimpfungen prioritär berücksichtigt werden?):

  • Personen mit Immundefizienz,
  • Personen im Alter von ≥ 70 Jahren,
  • BewohnerInnen und Betreute in Einrichtungen der Pflege für alte Menschen. Aufgrund des erhöhten Ausbruchspotentials sind hier auch Bewohnende und Betreute im Alter von <70 Jahren eingeschlossen.
  • Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Auch bisher Nicht-Geimpfte sollen vordringlich geimpft werden.

Die Empfehlung zur Auffrischimpfung gilt auch für Schwangere ab dem 2. Trimenon.

Die Zulassung der Auffrischimpfung gilt ab 18 Jahren. Eine Auffrischimpfung kann in Einzelfällen bei beruflicher Indikation (z. B. Tätigkeit im Seniorenheim oder Krankenhaus) auch bei Jugendlichen erwogen werden.

Personen, die eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht und danach eine Impfstoffdosis erhalten haben, sollen mindestens 3 Monate nach der vorangegangenen Impfung eine Auffrischimpfung erhalten.

Personen, die nach COVID-19-Impfung (unabhängig von der Anzahl der Impfstoffdosen) eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen im Abstand von mindestens 3 Monaten nach Infektion ebenfalls eine Auffrischimpfung erhalten.

Wann treten die bekannten Nebenwirkungen auf?

Man muss unterscheiden zwischen Impfreaktionen und Nebenwirkungen. Impfreaktionen treten direkt im Anschluss an eine Impfung auf und dauern zumeist nur einen Tag. Sie sind Zeichen einer Immunreaktion des Körpers und deshalb unbedenklich. Wer mit vier bis 16 Tagen Abstand zur Impfung allerdings Nebenwirkungen feststellt, sollte ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Nebenwirkungen können auch beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) unter www.nebenwirkungen.bund.de gemeldet werden. Dort werden sie analysiert und bewertet.

Helfen die Impfstoffe auch gegen die Delta-Variante?

Aktuelle Studien zeigen, dass die verfügbaren Impfstoffe auch gegen Virusvarianten wie die aktuell in Deutschland vorherrschende Variante Delta wirksam sind. Wichtig ist, dass die Impfserie abgeschlossen wird. Bei einer unvollständigen Impfserie wurde eine deutlich verringerte Wirksamkeit gegen die Deltavariante nachgewiesen.

Wie erhalte ich einen Termin zur Impfung?

Ihren Impftermin buchen Sie bitte online über www.impfpraxis.info. Wir behalten uns vor, Termine abzusagen. Dies erfolgt insbesondere dann, wenn Doppelbuchungen durch Sie erfolgen sollten. An bestimmten Tagen ist die Impfung auch ohne Termin möglich – dies geben wir separat bekannt.

Welche Unterlagen muss ich mitbringen?

Wir bitten Sie zu Ihrem Impftermin bitte folgende Unterlagen ausgedruckt und vollständig ausgefüllt mitzubringen.

  • Einwilligungserklärung
  • Anamnesebogen
  • Impfausweis

In unser hausärztlichen Impfstelle in Unna (Zurbrüggen) bitten wir Sie zusätzlich unbedingt mitzubringen:

  • Krankenkassenkarte/ Gesundheitskarte
  • Personalausweis

Alle Dokumente haben wir Ihnen unter Downloads bereitgestellt.

Muss ich einen Abstand zu anderen Impfungen halten?

Zwischen COVID-19-Impfungen und anderen Impfungen mit einem Totimpfstoff, ist kein Impfabstand mehr erforderlich. Ausnahme hier, der Impfabstand bei Lebendimpfstoffen beträgt 14 Tage. D.h. die Corona-Schutzimpfung kann auf Wunsch gleichzeitig mit z.B. der Grippeschutzimpfung erfolgen. Dafür hat sich die Ständige Impfkommission (STIKO) ausgesprochen, ein Abstand von 14 Tagen – wie bisher empfohlen – ist somit nicht mehr erforderlich. Die jeweiligen Injektionen erfolgen an unterschiedlichen Oberarmen. Bei einer gleichzeitigen Anwendung können Impfreaktionen häufiger als bei der getrennten Gabe auftreten, jedoch wird nicht regelhaft davon ausgegangen.

Sprechen Sie uns in der Praxis an, wenn Sie eine Grippeimpfung zu Ihrer Corona-Schutzimpfung wünschen – eine zusätzliche Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

Sollte ich durch eine Antikörperbestimmung die Wirkung der Corona-Impfung überprüfen lassen?

Die STIKO empfiehlt keine generelle Prüfung des Impferfolgs, weder nach der 1. Impfstoffdosis noch nach der 2. Impfstoffdosis. Eine Ausnahme stellt die Kontrolle bei bestimmten Patient:innen mit Immundefizienz und einer erwartbar stark verminderten Impfantwort dar.

Bisher ist für die Prüfung des Impferfolgs bei Geimpften kein einheitliches serologisches Korrelat definiert. Daher existiert auch bisher kein Schwellenwert, ab dem eine Immunität angenommen werden kann. Eine generelle serologische Überprüfung der Immunantwort ist daher nicht empfohlen.

Zudem wird unabhängig vom Vorhandensein von Antikörpern nach Impfung eine zelluläre Immunität aufgebaut. Ob im weiteren Verlauf ein serologisches Korrelat für die Wirksamkeit definiert werden kann, ist unsicher; auch bei anderen impfpräventablen Krankheiten (z.B. Pertussis) kann bisher kein sicheres serologisches Korrelat für Schutz angegeben werden.

Schwangere und Stillende

STIKO-Information:
Seit dem 10.09.2021 spricht die STIKO eine COVID-19-Impfempfehlung für bisher nicht oder unvollständig geimpfte Schwangeren ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel sowie für nicht oder unvollständig geimpften Stillenden mit zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffs aus.

Terminverschiebung / -absage

Terminabsagen/-stornierung können Sie ausschließlich über den entsprechenden Link in der Terminbestätigungs-Email durchführen.